
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 TVG, welche die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen vertritt. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 57.100 Beschäftigte des DRK.
Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und das Generalsekretariat in Berlin. Außerdem als Sondertarifgemeinschaften die Kreisverbände Cloppenburg, Dithmarschen, Oldenburg-Stadt, Ostholstein, Soltau und Verden, die Ortsvereine Sylt-Ost und Norddörfer, Wedel und Westerland sowie die DRK-Rettungsdienstgesellschaft in Cloppenburg.
Am Donnerstag, 11. Juni 2026 von 9:00 bis 17:00 Uhr
im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie demnächst an dieser Stelle.
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