Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 TVG, welche die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen vertritt. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 46.100 Beschäftigte des DRK.
Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin, die Kreisverbände Cloppenburg, Dithmarschen, Oldenburg-Stadt, Ostholstein, Soltau und Verden, die Ortsvereine Sylt-Ost und Norddörfer, Wedel und Westerland sowie die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften.