Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 TVG, welche die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen vertritt. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 44.300 Beschäftigte des DRK.
Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin, die Kreisverbände Cloppenburg, Dithmarschen, Oldenburg-Stadt, Ostholstein, Soltau und Verden, die Ortsvereine Sylt-Ost und Norddörfer und Wedel sowie die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften.
Am Donnerstag, 7. November 2024 von 9:00 bis 17:00 Uhr
im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin.
Weitere Informationen finden Sie demnächst an dieser Stelle.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!