Bild: Banner des Deutsches Rotes Kreuz e.V.

Grundlagen und News

Satzung der Bundestarifgemeinschaft

Satzung der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) vom 30. Januar 1984 – in der Fassung der in den Mitgliederversammlungen der BTG vom 23.04.1991, 15.06.1994, 19.10.2005, 24.10.2007, 14.04.2008, 27.11.2009, 27.04.2017, 08.11.2019 und 17.11.2020 beschlossenen Änderungen.

Satzung der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG)

DRK-Reformtarifvertrag – aktuelle durchgeschriebene Fassung

DRK-Reformtarifvertrag – durchgeschriebene Fassung – in der Fassung des 49. Änderungstarifvertrages zum DRK-Reformtarifvertrag sowie des 13. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 15. Mai 2023.

DRK-Reformtarifvertrag

Aktuelle Änderungstarifverträge zum DRK-Reformtarifvertrag

47. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV vom 23. November 2022

47. Änderungstarifvertrag

48. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV vom 22. März 2023

48. Änderungstarifvertrag

49. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV vom 15. Mai 2023

49. Änderungstarifvertrag

50. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV vom 12. Juni 2024

50. Änderungstarifvertrag

51. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV vom 19. Oktober 2024

51. Änderungstarifvertrag

DRK-TV Inflationsausgleich

DRK-TV Inflationsausgleich vom 15. Mai 2023

DRK-TV Inflationsausgleich

DRK Mitarbeitende
· Bundestarifgemeinschaft
Die Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat sich am 15. Mai 2023 in der zweiten Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ver.di auf einen Tarifabschluss für die Entgeltrunde 2023 geeinigt. „Wir freuen uns, dass wir nach sehr konstruktiven Gesprächen ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt haben“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Ich sehe das DRK und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit für die Zukunft gut aufgestellt“.
Team des DRK in Einsatzjacken © Willing-Holtz / DRK
· Bundestarifgemeinschaft
Nach einer Vielzahl intensiver Gespräche und Verhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Gewerkschaft ver.di über die Absenkung der verlängerten Arbeitszeit haben die Kommissionen Ende November eine Einigung erzielen können. „Wir sind froh, dass wir bei der essenziellen Frage der verlängerten Arbeitszeit nun eine langfristige Einigung herbeiführen konnten. Die vorgesehene stufenweise Absenkung auf 42 Stunden wird das DRK als Arbeitgeber noch attraktiver machen“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter, Vorsitzender der BTG.
· Bundestarifgemeinschaft
Nach der zweitägigen Schlichtung in den Tarifverhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und ver.di haben die Schlichter, Prof. Dr. Martin Henssler und Andrea Nahles, ihre Einigungsempfehlung vorgestellt. Diese enthält lineare Steigerungen in Höhe von mindestens 3,4 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten sowie eine Corona-Sonderzahlung von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten. Der Schlichterspruch wurde von der Schlichtungskommission, in der die Tarifvertragsparteien paritätisch vertreten sind, einstimmig befürwortet.