Die Verhandlungen befassten sich mit der Möglichkeit, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit über 38,5 beziehungsweise 39 Stunden hinaus zu verlängern. Bisher war eine Verlängerung auf bis zu 45 Stunden festgeschrieben. Die Einigung sieht nun vor, diese Verlängerung bis zum Jahr 2028 stufenweise auf 42 Stunden abzusenken. Zudem erhalten Beschäftigte für Dienste, die im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit geleistet werden, eine zusätzliche Vergütung in Form einer Dienstpauschale. Als wesentlichen Bestandteil enthält die Einigung auch Regelungen zum Gesundheitsschutz. Ältere Beschäftigte ab 55 Jahren, die bisher im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit tätig sind, sind nun auf deren Wunsch von Nachtdiensten sowie von der verlängerten Arbeitszeit auszunehmen.
„Im kommenden Jahr stehen herausfordernde Entgeltverhandlungen an. Insofern freuen wir uns, dass wir das Thema der verlängerten Arbeitszeit jetzt erfolgreich und für alle Seiten zufriedenstellend abgeschlossen haben. So können wir uns im kommenden Jahr mit ver.di auf die wirtschaftlichen Aspekte konzentrieren“, ergänzt Reuter.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt Arbeitgeber des DRK mit insgesamt rund 43.500 Beschäftigten. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern erfasst.
Weitere Informationen zum DRK-Reformtarifvertrag finden Sie auf drk.de